Begriffsabgrenzungen Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Kinderpsychiater, Kinderneurologe und Kinderhypnosetherapeut
Ein Kinderpsychotherapeut hat einen akademischen Heilberuf mit Approbation abgeschlossen und verfügt zudem über eine mehrjährige Weiterbildung nach dem Studium. Er diagnostiziert und therapiert Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Die Behandlung erfolgt dabei in der Regel durch eine Psycho- / Verhaltenstherapie sowie der begleitenden Arbeit mit den jeweiligen Bezugspersonen. Ein Psychotherapeut verschreibt keine Medikamente.
Ein Psychiater hingegen hat ein klassisches Medizinstudium absolviert und eine Facharztausbildung im Bereich der Psychiatrie abgeschlossen und darf Medikamente und Psychopharmaka verschreiben. Er therapiert in der Regel nicht verhaltensbasiert, sondern medikamentös.
In Abgrenzung dazu beschäftigt sich ein Neurologe, ebenfalls nach einem Medizinstudium und einer in der Regel dreijährigen anschließenden Facharztausbildung, mit dem zentralen Nervensystem, oder anders formuliert mit allen neurologischen Aspekten unseres Körpers. Bestimmte psychische Störungen können auf Erkrankungen des Gehirns, oder des zentralen Nervensystems zurückzuführen sein. Daher kann es im Zweifel unter gegebenen Umständen sinnvoll sein, vor dem Beginn einer Psychotherapie, einen Neurologen zu konsultieren.
Ein Heilpraktiker für Psychotherapie besitzt nach den entsprechenden Ausbildungen, Fachprüfungen und den anschließenden Zertifizierungen die Autorisierung der Landesbehörde, Heilkunde im Bereich der Psychotherapie auszuüben. Dazu muss er neben tiefgreifenden Fachkompetenzen in seinem jeweiligen Schwerpunktfach über weitreichende Kenntnisse im Bereich der allgemein gültigen Kriterien für Psychotherapie-Verfahren verfügen und qualifiziert sein, Patienten zu diagnostizieren und therapeutisch zu behandeln.